1. Geltungsbereich

    1. Für den Geschäftsbetrieb von SightQuest gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit seinen Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
    2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschäfts-, Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – gelten nur dann, wenn dies von SightQuest ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
    3. Es gilt die zum Bestellzeitpunkt veröffentlichte Fassung dieser AGB; Änderungen gelten nur für künftige Bestellungen.
    4. SightQuest verwendet aus Gründen der sprachlichen Einfachheit stets das generische Maskulinum und beabsichtigt dadurch keine Diskriminierung von anderen Geschlechtern, gesellschaftlichen Gruppen oder einzelnen Personen.
    5. Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich. Zwingende Rechte, die dem Verbraucher nach dem Recht seines Aufenthaltsstaates zustehen, bleiben hiervon unberührt.
  2. Unternehmensgegenstand, Markt

    1. SightQuest stellt browserbasierte, standortbezogene Outdoor-Quests, Rätselrouten und digitale Inhalte zur Verfügung. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere (a) rätselbasierte Quests (Rätselrouten, Schnitzeljagden), (b) selbstgeführte Sightseeing-Touren mit Informationstexten und Audioinhalten (Audio-Guides) ohne Rätselelemente sowie (c) Pass- bzw. Bundle-Produkte, die den Zugang zu mehreren Quests und/oder Touren zusammenfassen.
    2. SightQuest erbringt ausschließlich elektronische Dienstleistungen. SightQuest bietet seinen Kunden den Erwerb von Zugangscodes an (in weiterer Folge „Zugangscode“), der in weiterer Folge einen QR-Code freischaltet. Dieser QR-Code gewährt dem Kunden den Zugang zu den jeweils erworbenen digitalen Erlebnissen – insbesondere Quests, Touren und Pass-Produkten (gemeinsam „Produkte“). Nicht alle Produkte enthalten zu lösende Rätsel; Touren dienen ausschließlich der selbstgeführten Besichtigung mittels Informations- und Audioinhalten. Soweit in diesen AGB von „Quests“ die Rede ist, gelten die betreffenden Bestimmungen sinngemäß auch für Touren und Pass-Produkte, sofern sich aus der Natur der jeweiligen Leistung nichts anderes ergibt.
    3. SightQuest richtet seine Leistungen an Unternehmen (B2B) und Verbraucher (B2C).
  3. Angebot, Vertragsabschluss

    1. Die Details zu den jeweiligen Produkten sind auf der Website angeführt und stellen die maßgebliche Leistungsbeschreibung dar.
    2. Mit Tätigung der Buchung/Bestellung akzeptiert der Kunde die individuellen (regionalen) Begleitumstände des jeweiligen Produkts. Mit vollständiger Buchung kommt zwischen den Parteien ein Vertrag zustande, der infolge Übermittlung des Zugangscodes an den Kunden seitens SightQuest vollständig als erfüllt anzusehen ist.
    3. Die Zurverfügungstellung der Daten, Unterlagen und Produkte bzw. Zugangscodes erfolgt ausschließlich elektronisch. Der Zugangscode kann innerhalb eines Jahres ab dessen Erwerb eingelöst (Generierung eines QR-Codes) werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (bei Zugangscodes 1 Jahr, bei QR-Codes 7 Tage) verfällt der Einlöseanspruch zur Absolvierung des Produkts entschädigungslos. Soweit für einzelne Produkte – insbesondere Pass-Produkte – auf der Website abweichende Einlöse-, Gültigkeits- oder Nutzungszeiträume angegeben sind, gelten vorrangig diese.
    4. Ist der Kunde Unternehmer (B2B), so behält sich SightQuest das Recht vor, individuelle Angebote und Zahlungsmethoden zu vereinbaren. In diesem Fall ist der Kunde an die individuelle Vereinbarung gebunden und geht diese den gegenständlichen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.
  4. Leistungsinhalt, Ablauf, Kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht

    1. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Zahlung einen digitalen Code per E-Mail. Durch Eingabe dieses Codes auf der Website von SightQuest wird browserbasiert ein QR-Code generiert, der eingescannt und mit welchem das jeweilige Produkt freigeschaltet werden kann.
    2. Rechtlich gleicht der erworbene Zugangscode bzw. QR-Code dem entgeltlichen Erwerb des Zugangs zu digitalen Inhalten, die dem Kunden zur zeitlich befristeten Nutzung bereitgestellt werden.
    3. Die Produkte können entweder für Einzelpersonen oder Gruppen gebucht werden. Bei Gruppenbuchungen sind die auf der Webseite bekannt gemachten Teilnahmeinformationen zu beachten. Die anwendbaren Preise und Teilnahmebedingungen richten sich nach der jeweiligen Produktart und der Gruppengröße nach Maßgabe der Website (insbesondere Abrechnung pro Person oder pro Gruppe).
    4. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel oder sonstige Transportmittel zur Absolvierung der einzelnen Abschnitte des gebuchten Produkts zu verwenden, da die jeweiligen Abschnitte oft örtlich mehrere Kilometer auseinander liegen.
    5. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität können bei der Absolvierung von Produkten bzw. einzelnen Abschnitten je nach deren jeweiligen Einschränkungen Beeinträchtigungen auftreten. SightQuest kann – abhängig von den Beeinträchtigungen der jeweiligen Personen – diesbezüglich jedoch keine Gewährleistung für die subjektive Durchführbarkeit übernehmen.
    6. Ab dem Zeitpunkt der Einlösung des Zugangscodes hat der Kunde grundsätzlich 7 Tage Zeit, das Produkt zu starten und vollständig abzuschließen, sofern nicht für das jeweilige Produkt – insbesondere Pass-Produkte – auf der Website ein abweichender Nutzungszeitraum angegeben ist. Nach Ablauf des jeweils maßgeblichen Zeitraums verfällt der Zugang und der generierte QR-Code automatisch. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
    7. Nach Einlösung des Zugangscodes wird der Zugang gerätgebunden im verwendeten Browser gespeichert. Jedes Produkt kann von einer begrenzten, auf der Website ausgewiesenen Anzahl von Geräten genutzt werden (Aktivierungslimit; standardmäßig bis zu sechs Geräte pro Zugangscode). Weitere Teilnehmer derselben gebuchten Gruppe können dem Produkt mittels eines von SightQuest bereitgestellten Team-Beitritts („Join“) über einen QR- bzw. Einladungslink beitreten, bis das Aktivierungslimit erreicht ist. Jeder Beitritt verbraucht einen Aktivierungsplatz. Ein einmal verbrauchter Aktivierungsplatz kann nicht zurückgesetzt oder auf ein anderes Gerät übertragen werden; nach Erreichen des Aktivierungslimits ist kein weiterer Beitritt möglich.
    8. Wird der Zugang in einem privaten Browser-Fenster (Inkognito-Modus) oder in einem Browser mit anschließend gelöschten Website-Daten genutzt, kann die dem betreffenden Gerät zugeordnete Sitzung verloren gehen. Ein Wiedereinstieg mit demselben Aktivierungsplatz ist dann nicht möglich; ein dadurch verbrauchter Aktivierungsplatz wird nicht wiederhergestellt und es bestehen insoweit keine Ersatzansprüche.
    9. Etwaige Eintrittskarten, Tickets etc. (z. B. Museen, öffentliche Verkehrsmittel, Sehenswürdigkeiten) sind nicht im Kaufpreis enthalten.
    10. Bei Quests kann es je nach dem gebuchten Produkt vorkommen, dass der Kunde Tickets (z. B. für Museen, Sehenswürdigkeiten etc.) zusätzlich erwerben muss, um die im Rahmen des Quests gestellten Rätsel zu lösen. Für den Fall, dass der Kunde dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht wünscht oder dies (gegenwärtig) unmöglich sein sollte, stellt SightQuest alternative Rätsel bereit, um das gebuchte Quest vollständig zu lösen. Reine Touren enthalten keine Rätsel; eine Rätsel- oder Ticketpflicht zur Absolvierung besteht insoweit nicht.
    11. Festgehalten wird, dass gegenständlich kein Termingeschäft vorliegt. Der Kunde hat sich selbst über die örtlichen Gegebenheiten und Absolvierungsmöglichkeiten des von ihm gebuchten Produkts zu informieren.
    12. Bei den Produkten handelt es sich um digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Der Kunde stimmt beim Kauf ausdrücklich zu, dass SightQuest mit der Bereitstellung (Übermittlung des Zugangscodes) bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktritts- bzw. Widerrufsfrist beginnt, und nimmt zur Kenntnis, dass er dadurch gemäß § 18 Abs 1 Z 11 FAGG sein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht verliert. Mit Beginn der Bereitstellung besteht daher kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht mehr.
  5. Wechselseitige Rechte und Pflichten

    1. Beide Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages und der Erbringung der Vertragsleistungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, über die im Internet veröffentlichten Support-Informationen SightQuest unverzüglich über etwaige Störungen, Fehler oder Probleme bei der Absolvierung des gebuchten Produkts bzw. der Gültigkeit von Zugangscodes oder QR-Codes zu informieren.
    3. SightQuest verpflichtet sich, gemeldete Störungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Sollte eine Behebung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich sein, liegt es im Ermessen von SightQuest, dem Kunden nach Umfang und Schwere der jeweiligen Störung allfällige Rückerstattungen des Kaufpreises im Verhältnis zu dem nicht nutzbaren Leistungsteil zu gewähren. Derartige Erstattungen haben auf dasselbe registrierte Zahlungsmittel zu erfolgen, mit dem der Kunde die Zahlung durchgeführt hat.
  6. Entgelt, Entgeltbestandteile, Fälligkeit, Zahlungskonditionen

    1. Das Entgelt richtet sich nach den jeweiligen Webseiteninformationen. Der Preis kann je nach Produktart und Gruppengröße unterschiedlich berechnet werden (insbesondere pro Person bei Touren, als Gruppenpreis bei Quests sowie als Bundle-Preis bei Pass-Produkten). Sämtliche Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
    2. Eintrittskarten (Museen), öffentliche Verkehrstickets oder sonstige Leistungen Dritter sind nicht im Preis enthalten.
    3. Das Entgelt ist zum Buchungszeitpunkt des jeweiligen Produkts sofort fällig und ist vor Bereitstellung des Zugangscodes vollständig und abzugsfrei zu entrichten.
    4. Die Zahlung erfolgt über die auf der Webseite von SightQuest angeführten Zahlungsdienstleister, einschließlich der Möglichkeit der Bezahlung per Kredit- oder Debitkarte. Der Kunde unterliegt hierbei den jeweiligen Auftragsbedingungen dieser Drittanbieter.
    5. SightQuest kann außer den vereinbarten bzw. gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeten und ihm erwachsenen Schäden geltend machen. Dazu zählen insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
  7. Gewährleistung

    1. SightQuest leistet dem Kunden dafür Gewähr, dass die vereinbarten Leistungen dem Angebot laut Webseite bzw. dem Vertrag entsprechen.
    2. SightQuest überprüft regelmäßig alle Produkte auf deren Durchführbarkeit.
    3. Die Website bleibt grundsätzlich durchgehend online verfügbar. Wartungsarbeiten werden – soweit technisch möglich – im Hintergrund durchgeführt. SightQuest behält sich jedoch vor, die Verfügbarkeit der Website vorübergehend einzuschränken, sofern dies für notwendige Wartungs-, Sicherheits- oder Systemstabilitätsarbeiten erforderlich ist.
    4. Ist der Kunde Unternehmer, gelten die Leistungen als genehmigt und somit mängelfrei, wenn er nicht binnen 14 Tagen ab der Leistungserbringung schriftlich einen Mangel anzeigt. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst (Mangelschaden) sowie aus einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Leistung nicht mehr geltend machen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (siehe Punkt 7.5).
    5. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
    6. Ist der Kunde Unternehmer, ist SightQuest berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung) und deren Zeitraum zu bestimmen.
  8. Haftungsbeschränkungen, Schadenersatz

    1. SightQuest haftet nach dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Unternehmens, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
    2. SightQuest übernimmt keine Haftung für technische Voraussetzungen auf Seiten des Kunden sowie Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die aus der Sphäre des Kunden stammen (insbesondere defekte oder ungeeignete Endgeräte, unzureichende Akkuleistung, fehlende oder instabile Internet- bzw. Mobilfunkverbindung, fehlerhafte Einstellungen oder Softwarekonflikte). Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Geräte und Zugänge für die Nutzung der Leistungen von SightQuest geeignet und funktionsfähig sind.
    3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Umgebung sorgfältig zu beachten und die eigene Sicherheit sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Verkehr, Baustellen, Gelände, Hindernisse und sonstige örtliche Gegebenheiten. SightQuest übernimmt hierfür keine Haftung.
    4. SightQuest haftet nicht für Schäden, die durch Eigenverschulden des Kunden, eine unsichere Umgebung, Schlechtwetter, unsachgemäße Nutzung der Leistung oder die Missachtung örtlicher Vorschriften entstehen.
    5. SightQuest übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel, Museen, private Einrichtungen oder Betreiber.
    6. Der Kunde verpflichtet sich, sich vor der Teilnahme über alle relevanten örtlichen Vorschriften, Zutrittsbedingungen und Sicherheitsvorgaben zu informieren und diese einzuhalten. SightQuest übernimmt hierfür keine Haftung.
    7. Ist der Kunde Unternehmer, haftet SightQuest nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sowie nicht für bestimmte Erträge und auch nicht für entgangene Urlaubsfreude oder jegliche immaterielle Schäden, die infolge Nichtdurchführung von Produkten entstehen bzw. entstehen können.
    8. Ist der Kunde Unternehmer, so wird im Falle einer Haftung von SightQuest das Verschulden – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – nicht vermutet, sondern hat der Kunde hierfür den Beweis zu erbringen.
    9. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1. Alle Inhalte, Rätsel, Texte, Audioinhalte und Audio-Guides, Kartenmaterial, Bilder, Grafiken, Storylines, Produkte etc. von SightQuest sind urheberrechtlich geschützt.
    2. Der Kunde erhält für die Dauer der Nutzung des jeweiligen Produkts ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht kommerzielles Nutzungsrecht, die dargestellten Inhalte und Bilder zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Produkts heranzuziehen. Die Nutzung innerhalb der gebuchten Gruppe im Rahmen des jeweiligen Aktivierungslimits bleibt hiervon unberührt.
    3. Zulässig ist ausschließlich die Weitergabe des Team-Beitritts- bzw. Join-Links an Teilnehmer der gebuchten Gruppe im Rahmen des jeweiligen Aktivierungslimits. Jede darüber hinausgehende Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Übermittlung des Zugangscodes, QR-Codes, von Screenshots und sonstigen von SightQuest urheberrechtlich geschützten Inhalten (Texte, Lösungen, Rätsel, Audioinhalte etc.) an vertragsfremde Dritte ist strengstens untersagt und stellt eine Vertragsverletzung dar. In diesem Fall behält sich SightQuest das Recht vor, Schadenersatzforderungen zu stellen, Lizenzgebühren zu verrechnen, Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen und im Allgemeinen Verstöße sowohl gerichtlich als auch strafrechtlich zu verfolgen.
  10. Datenschutz

    1. SightQuest verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den Bestimmungen der DSGVO bzw. des österreichischen DSG.
    2. SightQuest wird personenbezogene Daten ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken verwenden und keine darüberhinausgehende, wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung oder Verwertung derselben unternehmen.
    3. SightQuest verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf Mitarbeiter, Geschäftspartner und Subunternehmer zu überbinden und gewährleistet deren Einhaltung.
    4. Die Datenschutzbestimmungen von SightQuest sind auf der Webseite abrufbar und der Kunde akzeptiert diese inhaltlich.
  11. Höhere Gewalt

    1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung im Wege steht.
    2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von SightQuest vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten des Kunden.
  12. Subunternehmer, Aufrechnungsverbot

    1. Eine persönliche Ausführung der Leistungen durch SightQuest ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls ist SightQuest berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Hilfskräfte, Subunternehmen oder Mitarbeiter beizuziehen.
    2. Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Aufrechnung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen des Kunden gegenüber SightQuest ausgeschlossen.
  13. Rechtswahl, Gerichtsstand

    1. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
    2. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien.
    3. Ist der Kunde Verbraucher, unterliegt die oben getroffene Rechtswahl bzw. der gewählte Gerichtsstand möglicherweise rechtlichen Einschränkungen des Wohnsitzstaates des Kunden. Gesetzt den Fall, dass Punkt 13.1 und 13.2 einer Unwirksamkeit bzw. Einschränkung durch anderslautendes zwingendes Recht unterliegt, gelten die jeweils auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden geltenden gesetzlichen Regelungen.
  14. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge der Änderung der Rechtslage werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt auch für Lücken dieses Vertrages.
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